Start Chronik Statuten 8) Vereinsordnung
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§ 39. In der Regel findet jede Woche eine Probe statt. Nötigenfalls können durch die Musikkommission auch weitere Gesamt- oder Spezialproben eingeschaltet werden. An der Generalversammlung werden jeweils die Vereinsferien, in denen keine Proben stattfinden, festgesetzt.

§ 40. Der Vizepräsident führt eine Absenzenkontrolle und stellt auf die Generalversammlung eine Absenzenliste über das vergangene Vereinsjahr zusammen.

 

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