8) Vereinsordnung

§ 39. In der Regel findet jede Woche eine Probe statt. Nötigenfalls können durch die Musikkommission auch weitere Gesamt- oder Spezialproben eingeschaltet werden. An der Generalversammlung werden jeweils die Vereinsferien, in denen keine Proben stattfinden, festgesetzt.

§ 40. Der Vizepräsident führt eine Absenzenkontrolle und stellt auf die Generalversammlung eine Absenzenliste über das vergangene Vereinsjahr zusammen.