5) Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 27. Jedes Aktivmitglied ist stimmberechtigt und kann Anträge vor die Versammlung bringen.

§ 28. Jedes Aktivmitglied ist verpflichtet, den Statuten und Beschlüssen des Vereins nachzukommen.

§ 29. Pflicht der Aktivmitglieder ist es ferner, Proben und Konzerte sowie die übrigen Zusammenkünfte des Vereins wenn immer möglich regelmässig und pünktlich zu besuchen. Wenn ein Aktivmitglied aus wichtigen Gründen an einer Probe oder an einem anderen Vereinsanlass nicht erscheinen kann, ist es verpflichtet, dies rechtzeitig dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten mitzuteilen. Aktivmitglieder, die sich vorübergehend von der Mitwirkung im Verein dispensieren lassen möchten, können von der Aktivversammlung für bestimmte Zeit beurlaubt werden.

§ 30. Jedes Aktivmitglied hat einen Jahresbeitrag von gegenwärtig Fr. 60.-- zu bezahlen.

§ 31. Mitglieder, welche durch ihr Betragen den Verein an Achtung und gutem Ruf schädigen, oder mit Absicht gegen dessen Interessen handeln, werden vom Vorstand ermahnt und können im Wiederholungsfall durch offene Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.

§ 32. Die Passivmitglieder unterstützen den Verein in materieller Hinsicht durch Bezahlung eines Jahresbeitrages von gegenwärtig mindestens Fr. 15.--. Passivehrenmitglieder bezahlen die Hälfte dieses Jahresbeitrages. Passivmitglieder können nur gegen schriftliche Anzeige aus dem Verein austreten.

§ 33. Aktive Frei- und Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie die Aktivmitglieder.

§ 34. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung sämtlicher Mitglieder ist ausgeschlossen.