3) Organisation

§ 8. Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch sämtliche Mitgliederkategorien gebildet. Die Teilnahme ist für Aktivmitglieder obligatorisch. Die Generalversammlung findet alljährlich jeweils im ersten Quartal, zur Erledigung folgender Geschäfte, statt:

1. Appell
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der vorgehenden Generalversammlung
4. Abnahme der Jahresrechnung
5. Jahresbericht des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten
6. Mutationen
7. Wahlen
8. Ehrungen
9. Verschiedenes

An jeder Generalversammlung werden ein oder nach Bedarf zwei Stimmenzähler gewählt.

§ 9. Für dringende Angelegenheiten kann auf Begehren des Vorstandes oder 1/5 der Aktivmitgliedern (inkl. aktive Frei- und Ehrenmitglieder) eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.

§ 10. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte findet jeweils eine für die Aktivmitglieder obligatorische Versammlung (Herbstversammlung) statt.

§ 11. Der Versammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Aktivmitglieder (inkl. aktive Frei- und Ehrenmitglieder) anwesend sind. Die Minderheit hat sich den gefassten Beschlüssen zu fügen.

§ 12. Die Wahl des Vorstandes sowie der Direktion und Vizedirektion erfolgt durch offene Abstimmung, falls nicht ein anderes Verfahren verlangt wird.