2) Mitgliedschaft

§ 4. Über die Aufnahme eines neuen Aktivmitgliedes entscheidet die Generalversammlung in offener Abstimmung.

§ 5. Passivmitglied kann jedermann werden, der sich beim Vorstand oder einem Aktivmitglied anmeldet.

§ 6. Freimitglied wird jeder Aktive, welcher 15 Jahre im Verein mitgewirkt hat. Es erhält eine Auszeichnung.

§ 7a. Wer sich um das Wohl des Vereins besondere Verdienste erworben hat, kann auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt erden.

§ 7b. Aktivmitglieder werden nach 20-jähriger Mitgliedschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt und erhalten eine Auszeichnung.

§ 7c. Passivmitglieder werden nach 25-jähriger Passivmitgliedschaft zu Passivehrenmitgliedern ernannt. Als Anerkennung wird ihnen eine Urkunde überreicht.